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VORTEILE FÜR IHR UNTERNEHMEN

GESETZLICHE PFLICHT

Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen / Gefährdungsbeurteilung

ARBEITSBEDINGUNGEN

Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

ARBEITSZUFRIEDENHEIT

Steigerung der Arbeitszufriedenheit.

REDUKTION

von Fehlzeiten / Fluktuation / Krankenständen.

COMMITMENT

Steigerung Commitment.

RESSOURCENSTÄRKUNG

Identifikation, Implementierung und Förderung gesunder Unternehmensstrukturen.

STATISTIK IN ÖSTERREICH

Krankenstandstage pro Jahr bedingt durch psychische Erkrankungen.
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Tage ist die durchschnittliche Ausfalldauer pro Fall bei psychischen Krankheiten & Verhaltensstörungen.
Milliarden Euro volkswirtschaftlicher Schaden jährlich.

BITTE UM RÜCKRUF

HÄUFIGE FRAGEN

Eine Erfassung der psychischen Belastungsfaktoren durch eine Arbeitsplatzevaluierung/ Gefährdungsbeurteilung muss gemäß Arbeitsschutzgesetz von jedem Unternehmen mit Beschäftigten durchgeführt werden – unabhängig von der Anhahl der ArbeitnehmerInnen.

Grundsätzlich geht es darum, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit die Gesundheit von Beschäftigten gefördert und erhalten bleibt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass eine Überprüfung der neutralen psychischen Belastung am Arbeitsplatz nicht mit der psychischen Beanspruchung (die individuellen Folgen der Belastung – Gedanken, Gefühle) verwechselt wird. In der Gefährdungsbeurteilung geht es primär um die konkreten Arbeitsbedingungen, die zur Gesundheitsgefährdung führen können und nicht um persönliche Befindlichkeiten von Beschäftigten.

Die Durchführung von Interviews, Befragungen oder Workshops im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen erfolgt unter strenger Beachtung des Datenschutzes. Die Auswertung der Angaben wird anonymisiert in Form eines aggregierten Gesamtergebnisses von den Arbeitspsychologen Hellweger und Rohrmoser durchgeführt – Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte sind somit nicht möglich.

Das OMEGA-Verfahren wurde von zwei Arbeitspsychologen (Hellweger/Rohrmoser) in mehrjähriger Entwicklungsarbeit entwickelt um den Anforderungen und der Erfassung vorhandener negativer Belastungs- und Stressfaktoren der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden, da mit anderen gängigen Verfahren und Methoden (z.B. Workshops, Online-Befragungen, nicht mehr zeitgemäßen Beobachtungsverfahren etc.) keine völlig zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt werden konnten. OMEGA ermöglicht eine schnellere, effizientere Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ohne dabei den Betriebsablauf zu stören (wie es z.B. bei Gruppenworkshops der Fall ist) und liefert exaktere Ergebnisse. Anhand des Ergebnisses werden konkrete Lösungswege aufgezeigt wie Stressfaktoren bei vorhandenen Arbeitsbedingungen reduziert werden können. Zusätzlich erhält das Unternehmen und die Unternehmensführung ein Bild wie es von den eigenen Beschäftigten eingeschätzt wird und in welchen Bereichen die positiven Strukturen liegen, die es zu stärken und zu bewahren gilt.

Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Arbeitsplatzevaluierung hat nach Arbeitsschutzgesetzt (ASchG) insbesondere zu erfolgen: Nach Auftreten von Erkrankungen, wenn der Verdacht besteht, dass diese arbeitsbedingt sind, nach Zwischenfällen mit erhöhter psychischer Fehlbeanspruchung (wie z.B. die Häufung von Konflikten oder Beschwerden, Gewaltübergriffen, posttraumatischen Belastungsstörungen nach einem Arbeitsunfall, etc.), bei sonstigen Umständen oder Ereignissen, die auf eine Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer/innen schließen lassen sowie bei betriebsbedingten Veränderungs- und Change-Prozessen, die auf eine erhebliche Umstellung in der Arbeitswelt der Beschäftigten schließen lässt. Eine zusätzliche zeitliche Vorgabe, in welchen Intervallen die Arbeitsplatzevaluierung zu überprüfen und anzupassen ist, wird vom ASchG nicht festgelegt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ein 2-Jahres-Rhythmus betreffend einer Neu-Evaluierung , inklusive Wirksamkeitsüberprüfung bereits gesetzter Optimierungsmaßnahmen zu empfehlen ist .

In der Steuergruppe sollten möglichst alle vorhandenen Präventivfachkräfte (Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkraft), Arbeitnehmer/Innenvertreter (Betriebsrat) die wichtigsten Entscheidungsträger (GF; Vorstand) sowie Arbeitspsychologen teilnehmen. Bei kleineren Unternehmen bzw. Unternehmen ohne vorhandene Präventivfachkräfte oder Arbeitnehmer/Innenvertreter sollte zumindest ein Hauptentscheidungsträger sowie der durchführende Arbeitspsychologe teilnehmen.